Art. 1 Name, Sitz, Zweck
1. Unter dem Namen „Inline-Team Furttal" besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in 8113 Boppelsen.
2. Er bezweckt die Bildung und Unterstützung eines Inline-SkateTeams.
Art. 2 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche Person werden, weiche von der Mitgliederversammlung (MV) aufgenommen wird.
2. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahme durch die MV und erlischt durch schriftlichen Austritt, Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages, Ausschluss durch die MV oder Tod.
3. Der Verein umfasst folgende Mitgliederkategorien:
Art. 3 Organisation
1. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, die Vereinsleitung und die Kontrollstelle.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils vor Ende April statt.
Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss der Vereinsleitung oder auf Begehren eines Fünftels der Mitglieder statt.
3. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
4. Die Kontrollstelle besteht aus einem oder zwei Mitgliedern. Sie prüfen die Jahresrechnung zuhanden der MV.
Art. 4 Vereinsleitung
1. Der Präsident / die Präsidentin leitet den Verein und hat alle Befugnisse, welche nicht der Mitgliederversammlung, dem Finanzchef / der Finanzchefin oder dem Aktuar / der Aktuarin zustehen.
2. Der Vizepräsident / die Vizepräsidentin unterstützt den Präsidenten in seinen Aufgaben.
3. Der Finanzchef / die Finanzchefin leitet das Finanz- und Rechnungswesen des Vereins.
4. Der Aktuar / die Aktuarin führt Sitzungs- und Versammlungs-protokolle und ist zuständig für die Vereinskorrespondenz.
Art. 5 Finanzen und Haftung
1. Der Verein finanziert sich über Mitgliederbeiträge (ausgenommen Ehrenmitglieder), Sponsoring, Spenden und weitere Einnahmen, die ihm seine Tätigkeit verschaffen kann.
2. Der jährliche Mitgliederbeitrag wird an der Mitgliederver-sammlung festgelegt.
3. Die Startgelder werden grundsätzlich von den Aktivmitgliedern bezahlt.
Der Verein kann sich an den Kosten für Startgelder beteiligen und die Aktivmitglieder finanziell unterstützen.
Die Höhe der Beteiligung / Unterstützung, respektive des Startgeldbetrages legt die Mitgliederversammlung fest.
4. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 6 Material
1. Der Verein unterstützt die Aktivmitglieder mit Team-Material wie: Renncombi, Rennjacke, Helm, Trainingsanzug, etc. Das Vereins-Material wird an die Aktivmitglieder leihweise abgegeben.
2. Die Vereinsleitung kann Bestimmungen darüber erlassen, unter welchen Voraussetzungen das an die Aktivmitglieder abgegebene Material in deren Eigentum übergeht.
3. Die Aktivmitglieder sind verpflichtet, das Team-Material an allen in der Jahresplanung vorgesehenen Renn- und Vereinsanlässen zu tragen.
Art. 7 Statutenänderungen / Auflösung
1. Die Satuten können durch die Mitgliederversammlung jederzeit geändert werden, mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder
2. Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von zwei Drittel aller Mitglieder. Über die Verwendung des Vereinsvermögens, nach Tilgung aller Verbindlichkeiten, entscheidet die Mitgliederversammlung, die den Auflösungsbeschluss fällt.